Sie müssen eine neue, unbekannte Röntgeneinrichtung bedienen.
Kennen Sie alle Bedienelemente u. somit die Möglichkeiten des Gerätes?
Mit welchen Mitteln können Sie unmittelbar in die Bildqualität eingreifen?
Welcher Parameter bestimmt welches Qualitätskriterium im Bild?
Seit dem 01.07.2002 schreibt die Röntgenverordnung (§18/2) vor:
Erstellung von schriftlichen, individuellen Arbeitsanweisungen für jede vorhandene Röntgeneinrichtung.
Warum:
- Schnelles Erlernen der Bedienung einer neuen/unbekannten Röntgeneinrichtung
- Sichere, fehlerfreie Patientenpositionierung u. Bedienung aller Röntgeneinrichtungen
- Vermeidung von Doppelaufnahmen im Sinne des Strahlenschutzes
- Vermeidung von Stresssituationen für Patient u. Personal
Inhalt:
- Unterweisung Patient u.o. Hilfspersonal
- Positionierung des Patienten im Gerät o. des Bildempfängers im Mund
- Kommunikation mit dem Patient
- Verwendung u. Einsatz von speziellen Ausrüstungen (Haltertechnik)
- Einsatz von Strahlenschutzmitteln
- Sondermaßnahmen in schwierigen Fällen
- Strahlenschutz f. Bedienpersonal (Kontrollbereich)
- Durchführung der Dokumentation / Aufzeichnungspflicht
Die Arbeitsanweisung ist für die speziell vorhandene Röntgeneinrichtung zu verfassen. Sie ist in der Nähe der entsprechenden Röntgeneinrichtung (Tubusgerät, OPG, FRE, DVT) auszulegen.
Bei Wechsel / Austausch der Röntgeneinrichtung muss die Arbeitsanweisung aktualisiert werden.
Die Auszubildende/Schülerin darf die Röntgenaufnahme vorbereiten, jedoch nicht die Röntgenstrahlung auslösen.
Gern geben wir Ihnen Hilfestellung bei der Erstellung ihrer individuellen Arbeitsanweisungen.
Auffrischung-Strahlenschutz | Praxis-Röntgentraining | Erwerb-Röntgenschein/ZFA | Erwerb DVT-Führerschein