- Zweistufige Erhöhung der Ausbildungsvergütungen vor, so dass das Gehalt ab 1. Januar 2015 im ersten Ausbildungsjahr 710 Euro beträgt, im zweiten 750 und im dritten 800 Euro monatlich. Ab 1. April 2016 sind es 750, 790 und 840 Euro.
- prozentuale Aufschläge, je nach Qualifikation 7,5 Prozent, 17,5 Prozent, 25 beziehungsweise 30 Prozent in den TG II bis V.
- ab 1. April 2016: Gehaltstabelle beginnt in den ersten drei Berufsjahren in Tätigkeitsgruppe I mit 1.743 Euro und ab April 2016 mit 1.794 Euro.
- Laufzeit Tarifvertrag: bis 30. Juni 2017.
- ab Januar 2015 neue Arbeitgeberbeiträge zur betrieblichen Altersversorgung
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