Die Auszubildende darf den Patienten im OPG, FRE, DVT positionieren. Beim Kleinbildröntgen darf sie den Bildempfänger positionieren, sowie die Haltertechnik (Rechtwinkel- o. Paralleltechnik) am Patient in Position bringen.
Die Auszubildende darf keinesfalls den Auslöser betätigen, um die Strahlung zu erzeugen.
Grund: Die Schülerin hat ihre Berufsausbildung - noch - nicht abgeschlossen. Somit auch nicht die Kenntnisse-Strahlenschutz erworben. In Einzelfällen kommt es vor, dass die Auszubildende zwar ihre Berufsausbildung abschließt, jedoch ohne das Fach Röntgen bestanden/abgeschlossen zu haben. In diesem Fall ist separater Kurs "Erwerb Kenntnisse-Strahlenschutz/Röntgenschein" notwendig, welcher mit Erfolg abgeschlossen werden muss.
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