(Stand 06/2018)
"Es gibt keine gesetzliche Vorgabe zur Verschlüsselung. Sicherzustellen sind die technischen und organisatorischen Maßnahmen, damit die Daten der Betroffenen geschützt bleiben. Zum Schutz vor unbefugter Kenntnisnahme zählen auch die Transportverschlüsselung und das Sicherstellen des richtigen Empfängers. Dies erfolgt unter Berücksichtigung des Stands der Technik, ..... "
Weblink zum Artikel: staufer.de
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Der Praktiker:
(Stand 08/2018)
" 50 Zahnarztpraxen in Rheinland-Pfalz gehen jetzt ihren eigenen Weg und verschlüsseln E-Mails mit PGP. Der Grund: Kostenlos, wirtschaftlich, keine Passwörter mehr mitteilen, Open Source, festgelegt in den RFCs, Klare Empfehlung des BSI und der unterschiedlichsten LDSB. Eine One Klick Lösung und Vollautomatisierung ist ebenfalls möglich. "
Weblink zum Artikel: Dirk Küpper
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Anleitungen & Hintergrundwissen:
"Zum Weitergeben von Daten über unsichere Kanäle wie z.B. dem Internet sowie zur Kommunikation allgemein eignet sich wegen der sogannten asymmetrischen Verschlüsselung vor allem GnuPG, dass mit dem offenen und bewährten PGP bzw. OpenPGP-Standard verschlüsselt."
Weblink zu Artikel: www.selbstdatenschutz.info