Datum der Umsetzung, mit Ende der Übergangsfrist: 26. Mai 2020
Ziel:
Höhere Anforderungen an die Sicherheit von Medizinprodukten
Verschärfung gesetzlicher Bestimmungen zum Umgang mit Medizinprodukten - auch - in Zahnarztpraxen.
Bei Nichterfüllung drohen hohe Bußgelder. Die Umsetzung wird über behördliche Kontrollen überwacht.
Link zum Artikel: zm-online
Hintergründe:
Medizinprodukte-Wissenswertes
Link zum Artikel: spitta
Wichtiges für die zahnärztliche Praxis
Link zum Artikel: spitta
Verhalten bei Risiken und Vorkomnissen
Link zum Artikel: spitta
Medizinproduktegesetz im Zahntechniklabor
Link zum Artikel, Teil 1: Zahntechnik Magazin
Link zum Artikel, Teil 2: Zahntechnik Magazin
Identifikation und Registrierung von Medizinprodukten
Link zum Artikel: spitta
Anforderungen beim Inverkehrbringen von Medizinprodukten (Zahntechnik-Labor)
Link zum Artikel: spitta
Wichtiges zu Sonderanfertigungen (Zahntechnik-Labor)
Link zum Artikel: spitta
Zusammenfassung / Kurzübersicht:
Link zum Artikel: zmk-aktuell
Kritik:
MPG, Fazit des AOK-Bundesverbandes:
Artikelauszug:
"Mit dem Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz hätte Deutschland den Schutz der Patientinnen und Patienten vor fehlerhaften Medizinprodukten deutlich voranbringen können. Es ist mehr als bedauerlich, dass dieser Gestaltungsspielraum ungenutzt bleibt und sogar bei den ursprünglich geplanten sinnvollen Regelungen auf den letzten Metern eine Rolle rückwärts gemacht wird. ..."
Link zum Artikel: www.presseportal.de
Literatur / Nachschlagewerke:
"Medizinprodukte-Verordnung 2017/745 (MDR) in der Zahnarztpraxis" |